Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Stadtführungen, Themenführungen, Rundgänge und vergleichbare Führungsleistungen zwischen
Markus Langer
Carl-Orff-Str. 55, 85591 Vaterstetten
markusludwiglanger@gmail.com
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
und seinen Kunden.
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter führt Stadtführungen und thematische Rundgänge entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung durch.
Art, Dauer, Treffpunkt, Termin, Preis und gegebenenfalls weitere Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung des Angebots bzw. aus der individuellen Buchungsbestätigung.
Angaben zur Dauer einer Führung sind ungefähre Angaben. Geringfügige zeitliche Abweichungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Führungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde gibt durch Abschluss des Buchungsvorgangs bzw. durch eine Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung per E-Mail, über das Buchungssystem oder auf andere Weise bestätigt.
Bei individuell vereinbarten Gruppenführungen kommt der Vertrag mit der schriftlichen bzw. in Textform erfolgenden Auftragsbestätigung zustande.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Zahlung erfolgt über die bei der Buchung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, beispielsweise:
- Onlinezahlung
- Kreditkarte
- PayPal
- Überweisung
- Barzahlung vor Ort
Der Anbieter kann bei Gruppen- oder Sonderführungen eine Vorauszahlung verlangen. Einzelheiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
5. Teilnahme und Treffpunkt
Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt einzufinden.
Es wird empfohlen, spätestens 10 Minuten vor Beginn der Führung am Treffpunkt zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch darauf, dass der Beginn der Führung verschoben oder die Führung verlängert wird.
Bei öffentlichen Führungen kann eine bereits gestartete Gruppe gegebenenfalls nicht mehr erreicht werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht bei verspätetem Erscheinen des Kunden grundsätzlich nicht.
Bei Gruppenführungen wartet der Stadtführer grundsätzlich bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn. Die Wartezeit kann auf die vereinbarte Führungsdauer angerechnet werden.
6. Stornierung durch den Kunden
6.1 Öffentliche Führungen / Einzelbuchungen
Eine Stornierung durch den Kunden ist bis 48 Stunden vor Beginn der Führung kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der vollständige Teilnahmebetrag fällig.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Individuelle Gruppenführungen
Für individuell gebuchte Gruppenführungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Preises
- 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Preises
- weniger als 3 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Preises
- am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Individuell vereinbarte Stornierungsregelungen in einem Angebot oder einer Buchungsbestätigung gehen diesen Regelungen vor.
7. Umbuchungen
Umbuchungen auf einen anderen Termin sind nur nach Verfügbarkeit möglich.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Soweit eine Umbuchung möglich ist, kann der Anbieter auf die Erhebung von Stornokosten verzichten.
8. Absage oder Änderung durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, eine Führung aus wichtigem Grund abzusagen oder Änderungen am Ablauf vorzunehmen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall des Stadtführers,
- Unwetter oder gefährlichen Wetterbedingungen,
- behördlichen Anordnungen,
- Demonstrationen, Großveranstaltungen oder Straßensperrungen,
- höherer Gewalt,
- sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Im Falle einer vollständigen Absage wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht wahr oder kann kein Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Führung erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelungen.
9. Änderungen des Führungsverlaufs
Der konkrete Verlauf einer Stadtführung kann aufgrund örtlicher Gegebenheiten kurzfristig geändert werden.
Insbesondere Baustellen, Straßensperrungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, Öffnungszeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände können Änderungen erforderlich machen.
Solche Änderungen berechtigen nicht zu einer Minderung des Preises, sofern der Charakter und der wesentliche Inhalt der gebuchten Führung erhalten bleiben.
10. Wetter
Stadtführungen finden grundsätzlich auch bei Regen, Kälte oder anderen üblichen Witterungsbedingungen statt.
Der Kunde ist selbst für witterungsgerechte Kleidung und geeignetes Schuhwerk verantwortlich.
Nur wenn die Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen nicht verantwortbar oder unmöglich ist, kann die Führung durch den Anbieter abgesagt werden.
11. Mindestteilnehmerzahl
Sofern bei einem Angebot ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Anbieter die Führung absagen, wenn diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Kunden werden hierüber so früh wie möglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Alternativ kann nach Absprache ein Ersatztermin angeboten werden.
12. Verhalten während der Führung
Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Führung dienen.
Teilnehmer, die andere Personen erheblich stören, gefährden oder trotz Aufforderung gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
13. Kinder und Minderjährige
Kinder und Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies für die jeweilige Führung geeignet und zulässig ist.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Teilnahme Minderjähriger in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen aufsichtspflichtigen Person.
14. Gesundheitliche Voraussetzungen und Barrierefreiheit
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob seine körperliche Verfassung die Teilnahme an der gebuchten Führung erlaubt.
Informationen zu Streckenlänge, Treppen, Steigungen oder Barrierefreiheit können beim Anbieter vor der Buchung erfragt werden.
Ist eine barrierefreie Durchführung gewünscht, sollte der Anbieter vor der Buchung hierüber informiert werden.
15. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt der Anbieter keine Verwahrungspflicht.
16. Leistungen Dritter
Soweit im Zusammenhang mit einer Stadtführung zusätzliche Leistungen anderer Unternehmen vermittelt oder angeboten werden, beispielsweise gastronomische Leistungen, Eintrittskarten, Schifffahrten oder Beförderungsleistungen, kann für diese Leistungen ein eigener Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande kommen.
Der Anbieter haftet für solche Leistungen nur, soweit er selbst Vertragspartner des Kunden hinsichtlich dieser Leistungen ist.
17. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind während der Führung grundsätzlich gestattet, soweit dadurch andere Teilnehmer, der Stadtführer oder Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Ton- oder Videoaufzeichnungen des gesamten Vortrags oder wesentlicher Teile der Führung sowie deren Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters bzw. des Stadtführers.
18. Urheberrecht
Vom Anbieter oder Stadtführer bereitgestellte Texte, Konzepte, Unterlagen, Karten, Grafiken und sonstige Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
19. Kein Widerrufsrecht bei termingebuchten Führungen
Bei Verträgen über Stadtführungen und andere Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die unter Ziffer 6 genannten freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Variante bei Nichtteilnahme:
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
22. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026

